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Autor: | ps2602 | ||
Datum: | 28.10.21 09:57 | ||
Antwort auf: | Re:meine Frau muss auch alles zurückzahlen von 2d2d2d | ||
>>Entscheidend für den Zeitraum ist das Datum des Antrags. Ist der Antrag z. B. am 20.04.20 gestellt, gibt es drei Möglichkeiten: 01.04.-30.06., 20.04.-19.07. oder 01.05.-31.07. > >In BW kann hat man nur 2 Möglichkeiten: 20.04.-19.07. oder 01.05.-31.07., nach vorne verschieben geht nicht. Was für uns sehr ungünstig ist. > >>Grundsätzlich zählt in dem Zeitraum das Zufluss-/ Abflussprinzip sprich Einnahmen und Ausgaben wirken sich im Moment der Zahlung aus. Man kann aber laut FAQs auch auf das Leistungsdatum abstellen, möglicherweise führt das zu günstigerem Ergebnis... > >Auch das geht in BW nicht. Nur Zufluss-/Abflussprinzip, was auch sehr ungünstig ist. BW ist Baden-Württemberg? Dort steht in den FAQs unter 5.6 "Im Einzelfall besteht die Option, bei zugeflossenen Einnahmen innerhalb des Betrachtungszeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen." [https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/] |
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