Thema:
Re:meine Frau muss auch alles zurückzahlen flat
Autor: ps2602
Datum:27.10.21 18:13
Antwort auf:meine Frau muss auch alles zurückzahlen von 2d2d2d

>Sie hatte ihre Praxis während des ersten Lockdowns komplett geschlossen (Ende 03/20 und 04/20) und dann den Antrag auf Coronahilfe gestellt. Wie jetzt im Anschreiben der L-Bank steht sind die 3 Monate nach der Antragstellung entscheidend (05-07/20). In der Zeit hat sie aber Geld aus ihrer Arbeit bis 02/20 erhalten und der Verlust aus der Schließung hat sich erst später ausgewirkt. Also hatte sie da keinen Liquiditätsengpass und muss alles zurückzahlen. Sinn macht das imo nicht, aber kann man wohl nichts machen.

Entscheidend für den Zeitraum ist das Datum des Antrags. Ist der Antrag z. B. am 20.04.20 gestellt, gibt es drei Möglichkeiten: 01.04.-30.06., 20.04.-19.07. oder 01.05.-31.07.

Grundsätzlich zählt in dem Zeitraum das Zufluss-/ Abflussprinzip sprich Einnahmen und Ausgaben wirken sich im Moment der Zahlung aus. Man kann aber laut FAQs auch auf das Leistungsdatum abstellen, möglicherweise führt das zu günstigerem Ergebnis...

Edit: Zumindest in NRW ist das so, sollte mich aber nicht wundern, wenn jedes Bundesland anders rechnet.


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