Thema:
Re:Impfpflicht flat
Autor: _bla_
Datum:18.10.21 00:31
Antwort auf:Re:Impfpflicht von Mampf

>Nein. So funktioniert es die Argumentation nur bedingt. Solange weltweit nicht gleichermaßen gehandelt bwird lässt sich der Virus nicht ausrotten, also hast du immer wieder ei. Schlupfloch.

Du musst das Virus ja gar nicht global ausrotten. Wenn wir lokal eine sehr hohe Impfquote haben, dann kann sich das Virus nicht in der Bevölkerung hier festsetzen, du hast dann eine minimale Inzidenz, die hauptsächlich auf eingeschleppte Infektionen zurückgeht. Solche eingeschleppten Infektionen können sich dann aber nicht mehr zu einer Welle aufbauen, sondern laufen nach wenigen Infektionen ins Leere.

>Da gibt es juristisch mildere mittel.

Welche? Ansonsten als funktionierend bekannt, ist doch höchstens noch die chinesische Strategie. Aber da hast du effektiv eine Aufhebung der Reisefreiheit. Du hast Zwangstests ganze Städte und vollständige Ausgangssperren für die gesamte Bevölkerung über Wochen. Das würde ich jetzt nicht als milder bezeichnen.

>Papa Staat ubernimmt also den part der körperlichen selbstbestimmung. Sehr gut.

Das macht er auch sonst in manchen Fällen, sie bspw. Sicherheitsgurtpflicht, Verbot von Drogen, Verbot Medikamenten ohne Zulassung, Verschreibungspflicht. Wenn einen die Polizei im Auto anhält und Alkohol oder Drogen vermutet, wird sie in den meisten Fällen eine Blutabnahme auch gegen den Willen genehmigt bekommen und auch durchführen. Und last but not least: Es gab schon mal eine Impfpflicht und das Bundesverfassungsgericht hat sie auch erlaubt.

>Herrgott, es geht um selbstbestimmung, nicht um Meinungsfreiheit. Einen auf objektiv und wissenschaftlich machen, und dann aber selber dauernd die Spur wechseln.

Für die Frage der körperlichen Unversehrtheit ist aber entscheidend, was der Eingriff für Folgen hat. Das ist eben nicht eine Frage der Meinung sondern eine wissenschaftlich beantwortbare Frage. Wenn ich mich bspw. durch die Funkwellen von 5G Basisstationen geschädigt fühlen würde, hätte ich trotzdem keinen Erfolg mit meiner Klage dagegen, weil es keine wissenschaftlichen Hinweise auf eine entsprechende Schädigung gibt, auch wenn ich selbstverständlich ein Eindringen der Strahlung in meinen Körper nachweisen könnte.
Eingriffe in die körperlichen Unversehrtheit sind auch nicht automatisch immer verboten. Die Entnahme von Blutproben zur Durchsetzung des Alkoholverbots im Straßenverkehr ist bspw. so ein Fall. Natürlich liegt hier ein erheblicher Eingriff vor, allerdings geht von der Pandemie eben auch eine sehr große Gefahr für Leib und Leben vieler Bürger aus, also auch für die körperliche Unversehrtheit der Bürger.


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