Thema:
Quarantäne Entschädigung fällt ab 1.11.21 für Umgeimpfte flat
Autor: 677220
Datum:22.09.21 16:05
Antwort auf:Deutschland und Corona #13: Impfen oder Infizieren von Matze

[https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gesundheitsminister-beschliessen-ende-der-lohnfortzahlung-fuer-ungeimpfte-a-11946f62-442a-48a3-be50-11f8bdf8d613]

Heißt konkret, der Staat erstattet den AGs nicht mehr den gezahlten Lohn für die Quarantänezeit. Laut einem im Artikel zitierten Politiker habe der AG einen Auskunftsanspruch zum Impfstatus.

Betroffen sind Ungeimpfte, die sich impfen lassen könnten, die in Quarantäne geschickt werden; d.h. in den allermeisten Fällen Reiserückkehrer und Kontaktpersonen.

Ist der Ungeimpfte selber arbeitsunfähig krank, erhält er unabhängig von der Quarantäne jedoch ganz normal die Entgeltfortzahlung.

Als Hobbyjurist will ich noch etwas fragen. Der Gesetzestext lautet so:

"Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."

Fettung von mir. Das heißt doch, dass man sowohl zwischen eine Schutzimpfung als auch eine andere "Maßnahme der spezifischen Prophylaxe" wählen kann. Ist es jetzt so, dass es keine andere Prophylaxe gibt, die zudem noch vorgeschrieben oder empfohlen sein muss?

Tipp für Volksverpetzer: Missliebige Ungeimpfte zu einer Party einladen. Vorher selbst die drostensche Booster-Infektion abholen und die Ungeimpften dann als Kontaktperson angeben. ;)


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