Thema:
Rückmeldung flat
Autor: hootie_2K
Datum:22.09.21 09:44
Antwort auf:Re:Das Infektionsschutzgesetz wurde hierzu geändert. von Pezking

>>>>Freunde von uns haben von ihrer private Krankenkasse die Aussage erhalten, dass diese für die Behandlung von Impffolgen (ja eher sehr unwahrscheinlich) nicht aufkommt, wenn die STIKO Empfehlung für die Impfung nicht vorliegt. Hat mich überrascht, tangiert mich aber auch nicht, da wir ohne Stiko Empfehlung nicht impfen lassen. Ich meine auch, dass die Privaten (muss mal bei mir nachschauen) die Kosten der Impfung (ist ja eher vernachlässigbar) nur tragen, wenn eine Stiko Empfehlung existiert.
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>>>Das ist seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes Ende Mai eindeutig geklärt. Niemand wird auf den Kosten zur Behandlung eventueller Impfschäden von Coronaimpfungen sitzenbleiben. Unabhängig von einer Stiko-Empfehlung.
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>>>"Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die heute im Bundesrat verabschiedet wurde, stellt nun jedoch klar: Der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden gilt generell bei allen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus."
>>>(...)
>>>"Voraussetzung sei 'ein dokumentiertes Aufklärungsgespräch mit dem Arzt und das Einverständnis des Impflings', heißt es dort weiter. Damit sei die Haftungsfrage klar: "Die Länder haften, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten. Der Bund übernimmt die Haftung, wenn unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Bei Produktfehlern übernimmt der Hersteller die Haftung. Der impfende Arzt wiederum haftet dafür, dass er die Impfung korrekt verabreicht."

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>>>[https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-versicherung-impfschaden-100.html]
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>>Danke für die Info!
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>Gerne! :-)
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>>Aufklärungsgespräch mit einer 7jährigen ist eher schwierig da stehen dann also die Eltern gerade.
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>Klar.
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>>Mir wäre es trotzdem zu riskant wenn ich meine Forderungen ggü. der öffentlichen Hand durchsetzen ,müsste. Ich erwarte eine Abdeckung durch meine PKV, oder ich halte mich klar an die Stiko, was wir bezgl. unserer Tochter sowieso machen werden. Ich bin mal gespannt was mir meine PKV heute mitteilt, man hatte mir versprochen meine Anfrage bis heute zu klären.
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>Würde mich auch interessieren. Dem von mir verlinkten Artikel zufolge ist das ja womöglich generell keine Angelegenheit für die Krankenkassen, womit ich vorher auch nicht gerechnet hätte.


Also meine PKV behandelt das anders als die unserer Freunde. Zumindest bei meinem gewählten Tarif. Eine notwendige Folgebeahndlung - auch aus einer nicht von der Stiko empfohlenen Impfung - wäre abgedeckt. Das beruhigt mich schon etwas und gibt uns auf der Sachebene Sicherheit sofern wir eine zugelassene Impfung doch früher machen würden falls sich herus stellt, dass die "Kinderwelle" mehr Folgen bringt als aktuell erwartet.


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