Thema:
Re:Frage zur Gültigkeit des Testhefts in den Ferien flat
Autor: hootie_2K
Datum:17.09.21 06:36
Antwort auf:Re:Frage zur Gültigkeit des Testhefts in den Ferien von joelcoen

>>>>Wir sind in den hessischen Herbstferien eine Woche im Allgäu und wollen auch Tagesausflüge z.B. an den Bodensee (Ravensburger Spieleland) machen. Wenn ich es richtig verstehe, gilt in Hessen das Testheft (Tochter in der 2. Klasse) auch in den Ferien, obwohl die letzten Tests in der Schule ja schnell veralten. Man stellt die Schulkimnder also mit dem Testheft von der Testpflicht frei. Ist das tatsächlich so und wie regeln das andere Bundesländer (in unserem Fall dannim Urlaub Bayern und BaWü)?
>>>
>>>Stand jetzt:
>>>Schüler unter 16 sind quasi befreit.
>>>d.h keine Testung notwendig.
>>>sowohl bawü als auch bay.
>>
>>Hast du da mal was zu den Ferien gefunden? Da steht Zitat :
>>
>>"Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen,......."
>>
>>Genau das findet in den Ferien eben nicht statt.
>>
>>
>>>---
>>>Gesendet mit Android-Client v1.0.2
>
>[https://www.google.com/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/bayern/3g-regel-was-jetzt-fuer-schuelerinnen-und-schueler-gilt,SgzoyKn]
>
>"Ministerium: Ausnahme gilt auch in den Ferien
>Das Gesundheitsministerium stellte nun klar: Diese Ausnahme für Schülerinnen und Schüler von der 3G-Regel gilt explizit auch in den Ferien. Die Kinder müssen sich also nicht extra testen lassen, wenn sie in Innenbereiche von beispielsweise Schwimmbädern, Restaurants oder Turnhallen wollen."
>
>in der Praxis wird das aus tatsächlich so umgesetzt.
>Quelle: Ich, Urlaub. mit Familie in Bawü und Bayern.
>
>
>
>
>---
>Gesendet mit Android-Client v1.0.2


Danke dir, das ist ja gut, dass wir die Kleine nicht dauernd testen müssen.


< antworten >