Thema:
Re:Frage zur Gültigkeit des Testhefts in den Ferien flat
Autor: hootie_2K
Datum:16.09.21 13:37
Antwort auf:Re:Frage zur Gültigkeit des Testhefts in den Ferien von joelcoen

>>Wir sind in den hessischen Herbstferien eine Woche im Allgäu und wollen auch Tagesausflüge z.B. an den Bodensee (Ravensburger Spieleland) machen. Wenn ich es richtig verstehe, gilt in Hessen das Testheft (Tochter in der 2. Klasse) auch in den Ferien, obwohl die letzten Tests in der Schule ja schnell veralten. Man stellt die Schulkimnder also mit dem Testheft von der Testpflicht frei. Ist das tatsächlich so und wie regeln das andere Bundesländer (in unserem Fall dannim Urlaub Bayern und BaWü)?
>
>Stand jetzt:
>Schüler unter 16 sind quasi befreit.
>d.h keine Testung notwendig.
>sowohl bawü als auch bay.


Hast du da mal was zu den Ferien gefunden? Da steht Zitat :

"Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen,......."

Genau das findet in den Ferien eben nicht statt.


>---
>Gesendet mit Android-Client v1.0.2


< antworten >