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Autor: | Mampf | ||
Datum: | 08.09.21 19:52 | ||
Antwort auf: | Re:Puh,dieser Impfverweigerer aus der akt. Spiegelreport von suicuique | ||
>>>Es sollte unstrittig sein dass die Einforderung von Solidarität Grenzen hat. >>>Sind wir uns soweit einig? >> >>Es gibt einen Unterschied zwischen Solidarität und medizinisch notwendiger Versorgung. > >Medizinische Versorgung, bei der die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, ist in meinen Augen ein unmittelbarer Ausdruck von praktizierter Solidarität. Der solidarische Ansatz ist halt der, dass dein Beitrag bei der GKV an deinem Einkommen gemessen wird, unabhängig von der Tatsächlich beanspruchten Leistung. Ansonsten ist es halt fraglich, in wiefern Versicherungsprinzipien auch wirklich im Grundprinzip als solidarisch betrachtet werden können oder nicht. Aber das geht in Richtung Definitionssache und da ich keine weiteren Korinthen kacken will gebe ich dir einfach mal recht insofern, als dass unser sozialsystem durchaus auf Solidarität beruht. > >Und Phil deutet ja nicht an dass man ihn von den Schläuchen trennen soll. >Sondern lediglich dass er dafür in (Teil-)Haftung genommen wird. >>> >>>Und wenn das so ist, zieht Phil offenbar woanders eine Grenze als Du. >> >> >>Na dann, wenn das Prinzip der gesundheitlicher versorgungen auf Meinungen individueller Bürger besteht, dann Prost Mahlzeit. > >Wat? >Wie kommst du darauf dass ich medizinische Versorgung in Frage stelle? Ich bezog mich auf phil, und nicht auf dich, deine Meinung dazu kenne ich doch gar nicht. Aber gut, ich hatte noch den Schritt weitergedacht dass im umkehrschluss zahlungsunfähige nicht behandelt werden. Aber gut, zwischen dem Szenario und demjenigen, dass im Nachhinein die Rechnung geschickt wird, liegt ja noch der hippokratische Eid. > >>>Warum sollte das deiner Meinung nach nicht vereinbar mit unserem Rechtsverstädnnis sein? >> >>Weil es da bestimmte Grundsätze gibt, wo willkürliche grenzsetzungen nichts zu suchen haben. > >Ja, die Grundsätze gibt es. >Die stelle ich mit meinen Beiträgen auch zu keinem Zeitpunkt in Frage. Du nicht, aber Phil's Meinung würde ja den Grundsatz der gleichbehandlung berühren. Das meinte ich. Aber ist ja inzwischen auch längst geklärt ;) > >gruß Beste Grüße zurück |
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