Thema:
Re:Tja, da haben wir den Salat. flat
Autor: Phil Gates
Datum:14.07.21 22:25
Antwort auf:Re:Tja, da haben wir den Salat. von jabbathehutt

>>Ich kann es nachvollziehen, aber anderseits, und Leute ihr koennt mich steinigen, es ist eine Diskriminierung von Menschen, die die freie Impfwahl wahrnehmen. Wir sind immer noch ein liberales Land und das ist klarer Widerspruch zum Grundgesetz (das alle Buerger gleich gestellt sind) Das sind sie dann eben nicht mehr :(
>
>Es sind doch alle gleich...
>Die Geimpften und halt die Ungeimpften.
>Die 15jährigen dürfen auch nicht in Filme ab 16.
>
>Spaß beiseite:
>Das werden Massen an Gerichtsverfahren...
>----------------------
>Gesendet mit M! v.2.7.0


Die gäbe es umgekehrt auch, wenn man wieder Lockdown macht und die Geimpften nicht davon ausnimmt.

Als Jurist habe ich eine sehr starke Ahnung, auf welche Seite sich das Bundesverfassungsgericht schlägt. Was Laien nämlich beim Gleichheitsgrundsatz immer nicht berücksichtigen: Ungleichbehandlungen sind erlaubt und völlig normal, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Wer keinen Führerschein hat, darf nicht Auto fahren. Wer nicht 18 ist, darf nicht wählen, keine Pornos gucken und nicht ohne Zustimmung der Eltern Rechtsgeschäfte abschließen, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind oder im Rahmen des Taschengeldes spielen. Wer kein Abi hat, darf (in der Regel) nicht studieren und wer kein Medizinstudium abgeschlossen hat, darf nicht als Arzt praktizieren. Wer keinen Jagdschein hat, bekommt keine Schusswaffe. Wer wegen Untreue oder Unterschlagung oder sonst zu mehr als 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist, der kann nicht Anwalt werden und wer als Gastronom oder Apotheker alkohol- bzw. drogensüchtig ist, bekommt keine Konzession bzw. Zulassung. All das sind sachlich begründbare Ungleichbehandlungen gegenüber anderen Menschen, die diese speziellen Anforderungen erfüllen bzw. gewisse Ausschlusskriterien nicht aufweisen.

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