Thema:
Inkonsequente Nachweise flat
Autor: Rocco
Datum:12.07.21 10:28
Antwort auf:Deutschland und Corona #12: Die Impfsause geht weiter von Matze

Eine infizierte Reiserückkehrerin aus Mallorca hat in einem Karlsruher Club einen Teil der Besucher angesteckt. Musste mich fragen, wie das passieren kann, denn ich war der Ansicht, dass man nur mit 3G-Nachweis an solchen größeren Ansammlungen teilnehmen darf.

[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/corona-ausbruch-nach-feier-in-karlsruher-diskothek-100.html]

Da lese ich im letzten(!) Satz des Artikels: Der Karlsruher Club, in dem am Freitag vergangener Woche mehrere Menschen angesteckt wurden, habe eine Konzession als Bar. Für Bars gelte nicht die Pflicht wie für Diskotheken, von allen Besuchern negative Corona-Tests einzufordern.

Wie kann das sein? Wie kommt man auf eine solche Ausnahme? Imho müsst da stets 3G-Nachweis + Personalausweis zum Abgleich gecheckt werden.

Greets
Rocco


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