Thema:
Re:Anteil problematisch bei stark fallender Inzidenz flat
Autor: Rand al'Thor
Datum:24.06.21 14:04
Antwort auf:Re:Anteil problematisch bei stark fallender Inzidenz von Jörg Schnettker

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>>Die Suche nach einem Impftermin ist einfach frustrierend. Auf der Seite des Landes NRW steht, dass jeder Vorerkrankte seit gestern Termine über die Impfzentren buchen kann, aber wenn ich das mache bekomme ich immer die Meldung, dass ein Attest für eine Vorerkrankung nach §3 CoronaImpfV vorliegen muss. Meine Vorerkrankung ist aber nur bei §4 CoronaImpfV aufgeführt.
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>Warte ... das hat mein Arzt auch falsch verstanden.
>§3 = Prio 2
>§4 = Prio 3
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>Prio 3 kann sich in den Zentren jetzt impfen lassen, das Attest muss also nach §4 sein


Genau. Auf dem Attest vom Arzt steht §4, aber im Impfportal unter Vorerkrankung war nur §3 aufgeführt als ich das am Dienstag geändert habe. Und auch bei der Buchung des Termins am Mittwoch um 07:55 wurde nur auf die Vorlage einer Bescheinigung für §3 hingewiesen. Hingehen werde ich natürlich trotzdem, mehr als abweisen können sie mich ja nicht.


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