Thema:
Re:Arbeitgeber verweigert Nachweis für Prio3 flat
Autor: suicuique
Datum:25.05.21 13:55
Antwort auf:Arbeitgeber verweigert Nachweis für Prio3 von Buttplug

aus [https://www.dgb.de/themen/++co++f8a93440-4476-11eb-9b7e-001a4a160123]

Wie muss ich nachweisen, dass ich zu einer der prioritär zu impfenden Personengruppen gehöre?
...
   Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Priorität bei der Impfung genießen, müssen die Bescheinigung ihres Arbeitgebers über die ausgeübte Tätigkeit vorlegen – das gilt für diejenigen mit einem Aufenthalt bzw. Wohnort in Deutschland wie für die GrenzgängerInnen gleichermaßen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften haben in diesem Zusammenhang eine ausdrückliche Regelung gefordert, die Arbeitgeber verpflichtet, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen und den Beschäftigten auszuhändigen. Dem ist der Verordnungsgeber (Bundesgesundheitsminister) leider nicht gefolgt. Dennoch können und sollten Beschäftigte, die in den prioritär zu impfenden Branchen arbeiten, von ihren Arbeitgeber die Ausstellung und Aushändigung solcher Bescheinigung verlangen.


Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass er mir eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, wenn ich zu einem der Berufe gehöre, die prioritär Recht auf Impfung haben?

Ja, es ist davon auszugehen, auch wenn diese Frage – entgegen der Empfehlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften – in der Corona-Impfverordnung nicht ausdrücklich geregelt worden ist. Der Arbeitgeber hat eine entsprechende Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.


Wenn ich betroffen wäre, würde ich meinen AG auf die Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis verweisen. Namentlich die Schutz- und Fürsorgepflicht.
Und ich würde dabei auch durchaus mit rechtlichen Schritten drohen, wenn *ich* meine Gesundheit gefährdet sehen würde. Da verstehe ich keinen Spass. Arbeit hin oder her.
Aber das muss natürlich jeder selbst wissen wie weit er zu gehen bereit ist und notfalls seine Arbeit riskiert.

gruß


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