Thema:
Re:Was machen die Querdenker & Leugner ab Q4? flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.05.21 13:50
Antwort auf:Re:Was machen die Querdenker & Leugner ab Q4? von MattR

>>>>Also wenn man dem Bundesverfassungsgericht eins nicht vorwerfen kann, dann dass sie einfach mal grundlos irgendwelche Entscheidungen treffen. Eigentlich entscheiden die bisher immer ziemlich unabhängig davon, wer da vor ihnen laut jammert und haben auch der Politik schon so manch ein "Ei" bescherrt. Und auch in ihrer gestrigen Entscheidung haben sie sich IMO ausführlich mit dem Für-und-Wider auseinandergesetzt, auch wenn dir das Ergebnis nicht passt.
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>>>Ist ja nicht so, dass man damit nicht praktisch allen Verfassungsrechtlern einschließlich dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages widerspricht...
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>>Es ist ja auch noch keine endgültige Entscheidung
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>Der üble Beigeschmack ist allerdings das die Politik künftig auch irgendwas beschließen könnte, wenn sie temporär etwas entgegen der Verfassung und den Grundrechten durchdrücken will von dem sie ausgehen kann, dass bis das geklärt ist sich die Sache erledigt hat.
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>Das lief bislang jedes Mal so ab "einmalige Sache" "alternativlos" ...


Das war aber schon immer so. Die Hürden für einen Eilantrag beim BVerfG (und außerhalb des Wettbewerbsrechts/Gewerblichen Rechtsschutzes generell) sind wegen der Vorwegnahme der Hauptsache halt immer enorm hoch. Selbst die Familie von Hanns-Martin Schleyer ist mit dem Eilantrag damals gescheitert, Helmut Schmidt zu Verhandlungen mit der RAF zu zwingen. Was übrigens ein extrem bemerkenswertes Urteil ist, weil das BVerfG damit klargestellt hat, dass eine Abwägung Leben gegen Leben oder andere erhebliche Säulen durchaus stattfinden kann, obwohl wir das im Studium alle anders gelernt haben.

[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1977/10/qs19771016_1bvq000577.html]


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