Thema:
Re:BVerfG lehnt Eilanträge gg Ausgangssperren ab flat
Autor: Matt
Datum:06.05.21 13:27
Antwort auf:Re:BVerfG lehnt Eilanträge gg Ausgangssperren ab von Doki Nafaso

>>Das Grundgesetz sollte sich Trends widersetzen. Beklagt wird ein Eingriff in die Grundrechte, das höchste Gut, welches wir laut Verfassung besitzen.
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>Es gibt noch andere Grundrechte als "Freizügigkeit". Das wird leider gerne vergessen.
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>Im Artikel 2 GG steht z.B. nicht nur etwas von "Freiheit", sondern auch von "körperlicher Unversehrtheit".


Das tut nichts zur Sache. Das BVG hat gesagt, dass sie sich das in einem Hauptsacheverfahren ansehen und es keinen Grund für eine Eilentscheidung gäbe. Da es um einen erheblichen Eingriff geht, würde ich erwarten, dass das BVG sich da sehr wohl entscheidet. Das Haupsacheverfahren steht dann ja dennoch an und sowohl bei einer Eilentscheidung als auch in der Hauptsache ist Platz das gegen andere Artikel abzuwiegen. Es aber einfach gar nicht zu entscheiden, das ist maximal dämlich.


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