Thema:
Re:Regelung zu Schulöffnungen wenn Inzidenz unter 165 flat
Autor: Hattori Hanzo
Datum:30.04.21 12:33
Antwort auf:Regelung zu Schulöffnungen wenn Inzidenz unter 165 von Rocco

>Eben die Rundmail unserer Schule bekommen, warum sie nächste Woche nicht öffnen. War mir in Teilen natürlich bekannt, wobei ich die Werktags-Geschichte und die ausgeschlossenen Tage (Do/Fr) nicht mehr auf den Schirm hatte.
>
>"Nach den Bestimmungen des „Notbremsegesetzes“ kann die Schule erst dann wieder öffnen, wenn er fünf Werktage (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt) in Folge unter 165 bleibt. Sollte dies der Fall sein, zählt Mittwoch, der 5. Mai 2021 als 5. Tag. Danach kann die Schule erst am übernächsten Tag wieder öffnen, jedoch nicht, wenn dies ein Donnerstag oder Freitag ist."
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>Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wieviele Steine man noch in den Weg legen könnte, um einen Präsenzunterricht bestmöglich zu verhindern. Chapeau Fr. Merkel.
>
>Greets
>Rocco



Ich bin verdammt froh, dass bei über 165 nicht geöffnet wird, zumal die Inzidenzzahl bei den betroffenen Jahresgruppen (6-19) im Normalfall nochmal viel höher ist.  
Hier wurde das vereinfacht: Schulen öffnen erst Montags, nie mitten in der Woche. Ist für die Planung des Wechselunterrichts (gerade auf dem Land mit eigenem Schulbusservice) viel einfacher und weniger chaotisch bzgl. der Stundeneinteilung.


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