Thema:
Re:Regelung zu Schulöffnungen wenn Inzidenz unter 165 flat
Autor: hootie_2K
Datum:30.04.21 11:56
Antwort auf:Re:Regelung zu Schulöffnungen wenn Inzidenz unter 165 von Phil Gates

>>Eben die Rundmail unserer Schule bekommen, warum sie nächste Woche nicht öffnen. War mir in Teilen natürlich bekannt, wobei ich die Werktags-Geschichte und die ausgeschlossenen Tage (Do/Fr) nicht mehr auf den Schirm hatte.
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>>"Nach den Bestimmungen des „Notbremsegesetzes“ kann die Schule erst dann wieder öffnen, wenn er fünf Werktage (Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt) in Folge unter 165 bleibt. Sollte dies der Fall sein, zählt Mittwoch, der 5. Mai 2021 als 5. Tag. Danach kann die Schule erst am übernächsten Tag wieder öffnen, jedoch nicht, wenn dies ein Donnerstag oder Freitag ist."
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>>Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wieviele Steine man noch in den Weg legen könnte, um einen Präsenzunterricht bestmöglich zu verhindern. Chapeau Fr. Merkel.
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>>Greets
>>Rocco
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>Ich frage mich immer, wie viel man saufen muss, um solche komplizierten Regelungen zu erfinden. Man muss sich echt nicht wundern, dass mittlerweile alle einfach nur noch stinksauer auf die CDU sind.


Ich komme da auch nicht mehr mit und man bekommt echt das Gefühl, dass da wirklich nur noch komplette Vollhorsts aus Schilda City am Werke sind.


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