Thema:
Re:Dann, wenn jemand ne zulässige Verfassungsbeschwerde... flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.04.21 22:26
Antwort auf:Re:Dann, wenn jemand ne zulässige Verfassungsbeschwerde... von Kola

>Falls die VBs nicht bereits in der Zulässigkeit (Rechtswegerschöpfung / Subsidiarität) scheitern. Das setzt Du ja oben schon voraus.

Wobei das mit Subsidiarität und Rechtswegerschöpfung bei Verbotsgesetzen ja eh nicht gilt und die Regierung recht unverhohlen klargemacht hat, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes insbesondere das Ziel verfolgt, die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu umgehen bzw. auszuschließen. Wenn das Gesetz und insbesondere die Ungleichbehandlung von Geimpften beim BVerfG so Bestand haben sollte, will ich Meyer heißen.

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