Thema:
Re:Homeoffice-Pflicht jetzt auch für die Arbeitnehmer flat
Autor: Zinkhal
Datum:23.04.21 15:18
Antwort auf:Homeoffice-Pflicht jetzt auch für die Arbeitnehmer von Matze

>Dieser Aspekt der "Bundesnotbremse" ist hier bisher völlig untergegangen und wurde auch in den Medien kaum erwähnt: Auch als Arbeitnehmer im Home Office kann man jetzt nicht mehr einfach nach Belieben sagen "Ich gehe ab sofort in die Firma zurück".
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>[https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982]
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>"Homeoffice: Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist."
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>In dem bisher einzigen Artikel, den ich dazu gelesen habe, wurde dies so interpretiert, dass man zwar weiterhin HO ablehnen kann, wenn es z.B. die Platzverhältnisse nicht erlauben oder man z.B. wegen Kindern nicht die nötige Ruhe hätte, wer aber bereits im HO ist, braucht aber einen guten Grund wenn er zurück will. Wobei das natürlich staatlicherseits kaum zu kontrollieren ist.


Man hat beim neuen Gesetz wohl auch einen Bock geschossen. Wenn kein Home-Office angeboten/angenommen wird, ist das nicht weiter bußgeldbewährt. In der vorherigen Regel konnte der Arbeitgeber noch mit Bußgeld belegt werden, wenn er kein Home-Office angeboten hat.

Und wie schon anderswo geschrieben, kann der Arbeitnehmer jederzeit irgendwelche Gründe anführen, warum Home-Office nicht in Frage kommt. Das kann niemand kontrollieren. Die Arbeitgeber müssen es halt nur dokumentieren.


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