Thema:
Re:Erzieherin bei den Querdenkern flat
Autor: _bla_
Datum:21.04.21 21:14
Antwort auf:Re:Erzieherin bei den Querdenkern von Sven Mittag

>>>Sight....weil ich heute einen guten Tag habe, nochmal ausführlich:
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>>>Mir ist schon klar, dass der aus dem Jahrbuch angegebene Betrag der entnommene Gewinn nach Abzug aller Unkosten sind. ABER: Hierzu zählen für den Investitionskredit nur die (momentan irrelevanten) Zinsen, nicht die Tilgung. Sprich: von den 157.000 Euro Entnahme Brutto oder eben 85.500 Euro Netto sind eben noch nicht die Tilgungen für einen Kredit zur Praxisübernahme oder Renovierung abgezogen.
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>>>Momentan liegt afaik die Investitionssumme für eine Neugründung bei circa 500.000 und für die Übernahme samt Renovierung bei circa 400.000. Nachdem dies im Regelfall mit einem KfW-Kredit abgestottert wird, da ja in vielen Fällen kein Eigenkapital oder Bürgschaft vorhanden ist, wird diese Summe in 10 Jahre getilgt. Sprich von deinen 85.500 Euro Netto bleiben am Ende noch 35.500 Euro oder bei Übernahme 45.500 Euro übrig. Und davon willst du jetzt fette Gehaltserhöhungen finanzieren?
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>>Sorry, aber hier wird das dann schon ärgerlich, weil hier dann doch der Eindruck einsteht, das du versuchst mich für dumm zu verkaufen. Du willst einem ernsthaft erzählen, das der Zahnarzt die Tiligung von Investionen in seine Praxis aus seinem dem Nettoverdienst bezahlt?!? Dir ist nicht zufällig der Posten "Sonstige Ausgaben" aufgefallen, der mit immerhin 26,8% bzw. 95k Euro pro Jahr ziemlich gut passt.
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>Sight...und nochmal. Nein, ich verkaufe dich NICHT für dumm, sondern erkläre dir einfach besondere wirtschaftliche Faktoren der Freiberufler.
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>Ja, die Sonstigen Ausgaben sind recht hoch. Im Falle von uns Zahnärzten sind dies u.a. Fremdlaborkosten. Sprich: Wenn du eine Krone oder einen Zahnersatz erstellen lässt, werden die Kosten hierfür vom Zahnarzt in Vorleistung übernommen und werden dann (rechtlich verbindlich ohne Aufschlag abseits von maximal 3 % Skonto bei Sofortzahlung durch den Zahnarzt) dir später in Rechnung gestellt.


Fremdlaborkosten sind getrennt aufgelistet mit 24,3% bzw. 86k Euro, das ist also nicht die Erklärung für die hohen "Sonstigen Ausgaben".

>Nein, die Tilgung wird vom Nettoverdienst bezahlt. Ja, hier gibt es einen Gegenrechnung über die Abschreibung, usw. und usf. am Ende zahlt du es aber aus deinem erwirtschafteten Ertrag.

Aber gerade wegen dieser Abschreibungen zahlst du dann eben doch effektiv doch keine Einkommenssteuern für die Tilgung der Kredite für die Praxiseinrichtung. Und der Grund, warum du die Tilgung selbst nicht als Ausgabe ansetzen, liegt doch auch nur daran, das du auch den dazugehörigen Darlehnsbetrag nicht als Einnahme ansetzen durftest. Einkommenssteuer würdest du dann zahlen, wenn du schneller tilgst, als die Anschaffungen an Wert verlieren, aber dann würde deine Praxis ja auch mehr Wert werden.


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