Thema:
Re:ISG-Novelle: Kitas&Kindertagesbetreuung ab 165 zu flat
Autor: Phil Gates
Datum:21.04.21 16:52
Antwort auf:ISG-Novelle: Kitas&Kindertagesbetreuung ab 165 zu von Eidolon

>Der überarbeitete Entwurf ist zwar kaum lesbar (https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928692.pdf). Verständlich nur im Zusammenhang mit dem Originalentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/19/284/1928444.pdf). Die lektorierte Fassung gibt es noch nicht.
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>Aber die Öffnung/Schließung der Kitas ist an Präsenz/Distanzunterricht an Schulen geknüpft mit der Formulierung "für Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 gelten die Sätze 3 und 5 bis 7 entsprechend.“
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>Da das von 200 auf 165 verhandelt wurde, schließen demnach Kitas schon bei Inzidenz >165.
>Und öffnen erst wieder, wenn Inzidenz >5 Tage unter 100 lag.
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>Konkretisierung des "Notbremsen-Notbetriebs" laut Gesetzentwurf:
>"Das bedeutet, dass auch in Einrichtungen der Kinderbetreuung bei entsprechender Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Prä-senzbetreuung jenseits eines Notbetriebs nicht zulässig ist. Für den eingeschränkten Notbetrieb dürften insbesondere Kinder von Eltern in Frage kommen, die notwendiger-weise nicht in ihrer Wohnung arbeiten können (z. B. medizinisches oder pflegerisches Personal, Verkäuferinnen und Verkäufer in Supermärkten, Feuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten) oder Kinder, die nicht über hinrei-chende informationstechnische Ausstattungen verfügen. Dadurch wird einer Kindeswohlgefährdung auch aus pä-dagogischer Sicht entgegengewirkt. "
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>Ein kleiner (für mich) Hoffnungsschimmer ist, dass durch diese wachsweiche Formulierung die konkrete Ausgestaltung eines "Notbetriebs" doch letzlich nicht der Bund regelt, sondern den Ländern überlassen bleibt.
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>Somit besteht für NRW eine kleine Chance, dass der NRW-eigenerfundene "eingeschränkte Pandemiebetrieb" einfach so als "Notbetrieb laut Bundesnotbremse" deklariert wurden, und die Betreuung in den Kitas einfach weiter läuft (wie er dies auch schon im Januar/Februar tat), und die Kitas für alle aufbleiben die das wollen, ohne dass es zu harten Ausschlusskriterien kommt ("systemrelevant" etc.).
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Kannst Du vermutlich zumindest de lege lata abhaken. Genau das ist ja der Grund, warum die Bundesregierung diese Regelung wollte - Bouffier und Laschet und auch Malu Dreyer haben da ihr eigenes Süppchen gekocht (übrigens ohne, dass die Zahlen in den genannten Bundesländern sich von denen in Bayern und BaWü im negativen Sinne unterscheiden würden, ganz im Gegenteil, von den Ostländern wollen wir gar nicht reden; einzig S-H ist ein leuchtendes Beispiel, da sollte man mal genauer hinsehen, was die besser machen). Die Hoffnung liegt darauf, dass das Gesetz nächste Woche vom BVerfG wieder gekippt wird. Ich halte sehr wenig davon, die Bundesländer zu entmachten. Das ist verfassungsrechtlich ein Dammbruch.

>Ich weiß, ich habe im Dezember noch dagegen gewettert, aber mittlerweile kann ich mir nichts Schöneres vorstellen.


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