Thema:
Re:Das stimmt halt so auch nicht: flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.04.21 17:08
Antwort auf:Re:Das stimmt halt so auch nicht: von joelcoen

>>>>>Bei uns wird ab Do bis So der Impstoff ohne Anmeldung zentreal verimpft, weil sie genügend Restbestände haben. Weiss aber nicht, ob ich das machen soll oder noch warten...
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>>>>Bist Du über 60? Sonst gilt das Angebot ja in der Regel nicht, da muss man sich dann mit dem Hausarzt zusammensetzen und einen Haftungsausschluss unterzeichnen.
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>>>v.a. das!
>>>[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/astrazeneca-impfzentrum-main-tauber-kreis-formular-100.html]
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>>>ist mir übrigens schon öfters aufgefallen, dass du da echt manchmal daneben greifst...
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>>>Aber wenn das machbar ist: sofort nehmen. Im Moment ist die Chance, sich Corona einzufangen jede Woche 1:750 oder sowas in der Ecke, selbst wenn die Chance auf Spätfolgen davon nochmal nur 1:10 wäre, hättest Du ein 1:7.500 Risiko. Bei der Impfung 1:250.000 für ne Sinusvenen-Thrombose und mittlerweile kann man die auch behandeln.
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>>>>gesendet mit m!client für iOS
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>>>Gesendet mit Android-Client v1.0.2
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>>Ich denke nicht, dass ich da danebenliege. Tatsächlich bin ich mit sowas beruflich sogar am Rande hin und wieder befasst. Jeder Arzt hat das Recht, einen sogenannten individuellen Heilversuch bei einem Patienten zu unternehmen, auch wenn die Zulassung des Medikaments das eigentlich nicht hergibt. Im Bereich der Psychiatrie sprechen wir von etwa 30-50% der verschriebenen Medikamente (da das oft nicht über die Kasse läuft, weiß man es nicht so genau). Der Patient muss dann unterschreiben, dass er sich bewusst ist, dass das Medikament für seine Indikation nicht zugelassen ist, es die und die NW geben kann und er insoweit keine Ansprüche gegen Arzt oder Hersteller geltend macht. Das ist wirksam und üblich.
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>>So liegt der Fall auch bei AZ. Es wird nicht empfohlen. 99,9 % der Medikamente werden bspw. bei Schwangeren nicht empfohlen, außer in Absprache mit dem Arzt. Aber natürlich bekommen Schwangere Medikamente, wenn sie schwer erkrankt sind.
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>>Was die da im Main-Tauber-Kreis womöglich gemacht haben ist ein genereller Haftungsverzicht. Das geht natürlich nicht.
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>>Die Ansage der STIKO und der Regierung war ganz klar: Astra geht auch u60 in Absprache mit dem Hausarzt. Lauterbach ist Mitte 50 und hat Astra genommen.
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>>P.S.: Wo genau meinst Du denn, dass ich sonst so irre? Zwei Juristen, drei Meinungen. ;)
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>hier z.b
>[https://www.maniac-forum.de/forum/pxmboard.php?mode=message&brdid=34&msgid=4905211]
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Ah, ok. Naja, als Jurist legt man halt (bei anderen) jedes Wort auf die Goldwaage. Das hat mit schwer von Begriff wenig zu tun, sondern mit dem Bestreben, möglichst alles präzise zu definieren und zu formulieren. Das Debakel mit den Impfstoffverträgen ist so ein Fall, wo das durchaus sinnvoll gewesen wäre. Wenn man "Best Efforts" definiert oder gleich mal verbindliche Liefertermine und -mengen zugesagt hätte, hätte ImpfPfuschi sich einiges erspart.

>>gesendet mit m!client für iOS
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>du hast geschrieben:
>"Bist Du über 60? Sonst gilt das Angebot ja in der Regel nicht, da muss man sich dann mit dem Hausarzt zusammensetzen und einen Haftungsausschluss unterzeichnen."
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>und das stimmt so halt nicht, sorry.
>mein Schwager (53) hat diese Woche seine Astrazenca Impfung bekommen (KIZ Heidenheim).
>Weder beim Hausarzt noch mit Haftungsausschluss.
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Mag sein, dass er nichts extra unterschrieben hat. Damit trägt der Arzt jetzt aber ggf. das Risiko (was m.E. verschwindend gering ist), dass es schief geht. Wie gesagt, die Ansage ist: Nach Absprache mit dem behandelnden Arzt (ok, das kann dann auch der im Impfzentrum sein, da war dann wieder ich unpräzise) kann AZ auch unter 60 verimpft werden. Und das, was ich mit Haftungsausschluss meine ist der Aufklärungsbogen. Da steht garantiert drin: sofern Sie unter 60 sind und nach Rücksprache mit Arzt die Impfung annehmen, erklären Sie hiermit, dass Sie sich bewusst sind, dass es die und die Nebenwirkungen, u.a. Hirnvenenthrombose geben kann. Da muss nicht "HAFTUNGSAUSSCHLUSS" drüber stehen. Bayer haftet auch nicht für Magengeschwüre, steht bei Aspirin in der Packungsbeilage, wer es trotzdem nimmt und ein Magengeschwür bekommt, der hat es halt. Selbes Prinzip wie "Bitte die Katze nicht in der Mikrowelle trocknen". Oder bei den Persil-Tabs: Bitte außer der Reichweite von Kindern aufbewahren.

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>Gesendet mit Android-Client v1.0.2


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