Thema:
Re:Kennt denn schon jemand einen Geimpften? flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.04.21 10:25
Antwort auf:Re:Kennt denn schon jemand einen Geimpften? von thestraightedge

>>Gestern Abend meinem Hausarzt über Kontaktformular geschrieben, dass ich mich vormerken lassen will. Heute morgen der Anruf, dass ich Freitag kommen soll.
>>Wird AZ sein - immer her mit dem Stoff.
>
>Ohne Prio und Co.? Ich bin inzwischen echt verwirrt... hast Du keine Sorgen, als Impfdrängler bestraft zu werden?


Was soll die Strafe dafür sein? Man kann allenfalls den Arzt bestrafen. Der wird sich aber auf seine medizinische Einschätzung berufen können, warum der betreffende Patient vorrangig geimpft werden soll/kann/muss (eine Öffnungsklausel sieht die CoronaImpfVO ausdrücklich vor). Der Patient selbst kann sich immer auf die Notstandsregelungen im StGB oder den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand berufen, denn er will ja seine eigene Gesundheit schützen. Er ist daher nicht strafbar und begeht auch keine (schuldhaft vorwerfbare) Ordnungswidrigkeit. Vermutlich wäre man selbst dann nicht strafbar, wenn man sich ne Impfampulle klaut und selbst spritzt (§ 35 StGB, entschuldigender Notstand).

[https://de.wikipedia.org/wiki/Notstand]


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