Thema:
Re:Covidiot-Richter kritisiert Lockdown-Gesetz flat
Autor: _bla_
Datum:13.04.21 23:14
Antwort auf:Re:Covidiot-Richter kritisiert Lockdown-Gesetz von Phil Gates

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>>>Schalt mal nen Gang zurück. Covidiot ist man sicherlich nicht schon deshalb, weil man sich Gedanken darüber macht, ob bestimmte Gesetze verfassungswidrg sind. Sei froh, dass es unabhängige Gerichte gibt. Nur weil Pandemie ist, heißt das nicht, dass die Regierung ohne Kontrolle durch Parlamente und Justiz schalten und walten kann, wie es ihr beliebt.
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>>Natürlich braucht es Kontrolle. Aber zur Gewaltenteilung gehört eben auch dazu, das der Gesetzgeber, gerade auch bei unklarer Faktenlage, Einschätzungen treffen darf und Prioritäten setzen darf. Es gab leider einige Urteile zu den Coronamaßnahmen in letzter Zeit, in denen Gerichte meiner Meinung diesen Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers nicht ausreichend berücksichtigt haben. Natürlich sind möglichst milde Maßnahmen geboten, aber es ist unklar, welche Maßnahme wie stark wirkt und das Problem ist eilig genug, damit man nicht Maßnahmen durchprobieren muss.
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>Das Problem ist: die Verfassung stellt Regeln auf, an die sich der Gesetzgeber halten muss, wenn er Grundrechte einschränkt. Das ist auch gut so. Die meisten Urteile haben nicht zum Gegenstand gehabt, dass die Maßnahmen nicht sinnvoll, geboten etc. sind, sondern dass sie nicht wissenschaftlich begründet werden und damit willkürlich und verfassungswidrig sind. Das mag man jetzt kritisieren, aber es wäre ein Dammbruch, Gesetze und Verordnungen wegen heerer Ziele durchzuwinken, obwohl sie rechtswidrig sind. Siehe Luftsicherheitsgesetz. Oder nimm Partei- und Versammlungsverbote für politisch unliebsame Strömungen.


Es geht mir um diese "nicht wissenschaftlich begründet" Argumentation einiger Urteile. Wenn da bspw. in Berlin argumentiert worden ist, das das Land Bars spätabends nicht schließen dürfte, weil das RKI ja bei den nachverfolgbaren Fällen kein Infektionsschwerpunkt sieht, aber gleichzeitig eben auch bekannt ist, das ein Großteil der Fälle eben nicht zurückverfolgbar sind. Die unsichere Datenlage muss eben auch beachtet werden und gerade bei einer solchen unsicheren Datenlage, muss Politik auch das Recht haben, dort zu eigenen Einschätzungen zu kommen. Gerichte müssen sich hier darauf beschränken, lediglich eindeutig unplausible Einschätzungen zu kippen. Bars als potentielle Infektionsherde zu sehen ist meiner Meinung nach plausibel genug. Sie können auch nicht Nachweise verlangen, die einfach angesichts der Komplexität der Situation und der Notwendigkeit für schnelle Entscheidungen nicht erbringbar sind.
Und die Politik hat eben auch ein weitgehendes Recht zur Prioritisierung. Das bspw. Schulen trotz hohem Infektionsrisiko offen bleiben, aber andere Bereiche mit geringerem Risiko geschlossen werden, ist durchaus eine legitime Entscheidung der Politik, eben weil sie Schulen für so wichtig hält und anderes halt für nicht ganz so wichtig. Auch hier sehe ich wieder einen großen Entscheidungsspielraum der Politik, wobei die Politik natürlich die Grundrechte besonders schützen muss. Verständnis hätte ich da bspw. für Urteile, die sich auf einerseits auf Einschränkungen der Religionsfreiheit beziehen und andererseits darauf, das der nicht so streng geschützte Bereiche der Wirtschaft mitunter weit weniger eingeschränkt wird.


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