Thema:
Re:Begrenzt bis zum 30. Juni. flat
Autor: 677220
Datum:13.04.21 16:17
Antwort auf:Begrenzt bis zum 30. Juni. von Pezking

>IMO kein unwichtiges Detail.

Wenn auch nicht vollständig.

Bislang war es so, dass die Maßnahmen bis 31.03.2022 (edit: oder 2021) begrenzt waren/ eingesetzt werden konnten.

Jetzt gelten sie unbegrenzt (!!!), aber immer nur in 3-Monatsschritten, dann muss der Bundestag erneut zustimmen, was er kann, wenn er eine pandemische Lage feststellt, was wiederum nicht zwingend an die entsprechende Feststellung der WHO gebunden ist.

Es reicht aus, dass "die dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht" (§ 5 Abs. 1 IfSG)

Was dynamisch und bedrohlich ist, was "mehrere" Länder sind, obliegt der Einschätzung des Bundestags.

Ich denke das sind sehr weitreichende Einschnitte, die der Idee des Grundgesetzes widersprechen. Man darf ja nicht vergessen, dass das Grundgesetz insbesondere in Krisenzeiten grundlegende Rechte schützen soll.
Es ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen, Grundrechte auf diese Weise (für immer geltendes Gesetz, Ausschaltung der Länder) einzuschränken.


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