Thema:
Re:Bundesnotbremse wohl beschlossen flat
Autor: 677220
Datum:13.04.21 13:49
Antwort auf:Bundesnotbremse wohl beschlossen von Cerberus

>[https://www.tagesschau.de/inland/corona-gesetz-kabinett-101.html]
>
>"Die Kabinettsvorlage soll anschließend in den Koalitionsfraktionen beraten >werden. Die neuen Regeln sollen dann möglichst in einem beschleunigten Verfahren >vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die >ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat >könnte allenfalls Einspruch erheben."


Hier der Link zum Originaldokument, wobei ich nicht weiß, ob es sich dabei um die aktuelle Kabinettsvorlage handelt:

[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html]

Für am Schwierigsten halte ich grundsätzlich:

"(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“

Insbesondere in Verbindung mit:

"(6) (...) Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestags gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat."


Interessant fände ich, wenn die Länder eben nicht den o.g. Einspruch erheben, wonach die veröffentlichte Meinung ja klingt. Neben der Selbstentmachtung wäre das ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit: Wir kriegens nicht hin, sind wir lieber dafür/ zumindest nicht dagegen, dass es gleich der Bund macht.


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