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Autor: | ChRoM | ||
Datum: | 13.04.21 12:05 | ||
Antwort auf: | imo sinnvolle Lösung von thestraightedge | ||
>Test-Zwang kann ja nicht funktionieren. Wie willst Du einen MA, der sich weigert, dazu bewegen? Ihn beurlauben? Mit entsprechender gesetzlicher Regelung im Rücken: Freistellung ohne Bezüge. Die Betriebsstätte darf nur getestet betreten werden. Wer sich weigert sich testen zu lassen und daher keine Arbeitsleistung erbringen kann, hat auch selber die Konsequenzen zu tragen. |
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