Thema:
Re:Nein, das geht gesetzlich nicht flat
Autor: 677220
Datum:23.03.21 14:53
Antwort auf:Nein, das geht gesetzlich nicht von KOSH

>Zitat von n-tv: Zeitlich nicht möglich ist, eine Regelung über das >Feiertagsgesetz zu treffen, da dies von allen 16 Ländern umgesetzt werden >müsste. Geprüft wird jetzt, ob der Gründonnerstag über das >Infektionsschutzgesetz zum Ruhetag erklärt werden kann.

Dann ist die Frage, ob ein Ruhetag halt wirklich wie ein Feiertag/ Sonntag zu behandeln ist (Zuschläge, Ausgleichstage, Urlaub nutzen?).
Gibt es denn Begriff Ruhetag denn bis jetzt überhaupt.
Für mich klingt das am ehesten wie Betriebsruhe, d.h. verordneter Urlaub oder wenn es eben keine Betriebsruhe gibt, gibts auch keine Zulagen.


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