Thema:
Re:Hast du eine Quelle dafür, bitte? nt flat
Autor: suicuique
Datum:23.03.21 13:33
Antwort auf:Re:Hast du eine Quelle dafür, bitte? nt von Matze

>>Dann sollte man aus der Bitte ein klares Verbot machen. Aber dann verprellt man ja die eigene Stammwählerschaft...
>
>Das Recht auf freie Religionsausübung hat Verfassungsrang. Das zu verbieten ist rechtlich noch mal ne ganz andere Nummer als ein paar Restaurants zu schließen. Deshalb hat man ja von Anfang an auf Freiwilligkeit gesetzt.


Ich finde es immer problematisch mit singulären Rechtsansprüchen zu argumentieren.
Alle verfassungsrechtlich garantierten Rechte sind wichtig. Und nicht selten stehe sie in einem Widerspruch zueinander.

Man kann aber auch gleichzeitig anerkennen dass es situationen gibt in denen unterschiedliche Rechtsanssprüche nicht miteinander vereinbar sind.
Dann obliegt es waiseren Leuten als ich einer bin zu entscheiden, welches Recht Vorrang hat.

Will sagen:
Dass die freie Religionsausübung Verfassungsrang hat ist keine Garantie dass man es unter gewissen Voraussetzungen nicht einschränken oder gar aussetzen kann oder sollte.

Das ist aber alles rein akademischer Natur. ich sehe nicht wie man es in diesem Fall begründen könnte.
Will sagen: ich stimme dir zu.
Aber nicht aus dem bloßen Grund weil Religionsfreiheit ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht ist.

P.S Allein der Wahrung der Menschenwürde kommt eine besondere Stellung zu.

gruß


< antworten >