Thema:
Re:Hast du eine Quelle dafür, bitte? nt flat
Autor: tak
Datum:23.03.21 11:57
Antwort auf:Re:Hast du eine Quelle dafür, bitte? nt von Matze

>Das Recht auf freie Religionsausübung hat Verfassungsrang. Das zu verbieten ist rechtlich noch mal ne ganz andere Nummer als ein paar Restaurants zu schließen. Deshalb hat man ja von Anfang an auf Freiwilligkeit gesetzt.

Zwischenzeitlich waren die Gottesdienste ja ausgesetzt.
Kommt ja immer auf die Begründung an, denke ich^^ Wenn das Land nur durch eine Osterruhe gerettet werden kann, könnte ein zeitlich klar umrissener Verbot sicher (eventuell) durchsetzen.

Ansonsten sehe ich kein Skandal. Eine Bitte ist keine Vorschrift, da darf man auch "Nein" sagen. Und selbst wenn die beiden großen  Kirchen sich darauf einigen keine Präsenz-Gottesdienste abzuhalten, gibts zig andere die es machen.


< antworten >