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Autor: | 677220 | ||
Datum: | 23.03.21 10:09 | ||
Antwort auf: | Heißt Ruhetag "Feiertag"? von Bozbar! | ||
Der Gründonnerstag, 1. April, und der Ostersamstag, 3. April, werden einmalig zu "Ruhetagen" erklärt. Diese Tage sind nach Angaben der Kanzlerin wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten. Das heißt: Arbeitnehmer hätten grundsätzlich frei, es könnten aber – wie an Sonn- und Feiertagen auch – bestimmte Unternehmen arbeiten. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. [https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89709640/-ruhetage-ueber-ostern-was-bedeutet-das-.html] |
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