Thema:
Wegen Ungleichbehandlung flat
Autor: Vetinari
Datum:22.03.21 11:19
Antwort auf:Einzelhandel in NRW darf (ohne Beschränkungen?) ab sofor von cloud6

bevor jemand glaubt, weil da eine fachliche Entscheidung in Sachen "kein Pandemietreiber" vom Gericht gefällt wurde. Die Begründung ist halt Ungleichbehandlung, weil für manche 1 Kunde pro 40qm, für andere 1 Kunde pro 20 qm galt. Ergebnis wird einfach sein: 1 Kunde pro 40 qm für alle, statt Buchhandlungen & Co zu bevorzugen, weil die kleinere Geschäfte mehr vond er Fläche zugestellt haben (also statt mit Hausverstand vorgehen einfach stur über alle drüber fahren, weil wasserdichter vor Gericht).

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