Thema:
Re:sehr unrein imo flat
Autor: hootie_2K
Datum:18.03.21 14:36
Antwort auf:Re:sehr unrein imo von euph

>>Gehört das Besuchen eines Sportereignisses zur freien Meinungsäußerung oder das Grundrecht zur Versammlung? Ich sehe da durchaus große Unterschiede, letztendlich sind Fußballspiele private , kommerzielle Veranstaltungen. Mal losgelöst von den Missständen, die bei den entsprechenden Demos zu Tage treten. Einen Generalverdacht darf ein Gericht doch nicht einfach mal so aussprechen.
>
>Natürlich ist ein Bundesligaspiel nicht mit einer Demo an sich zu vergleichen. Aber in beiden Fällen versammeln sich Leute zu einem Ereignis. Artikel 8 unterscheidet ja grundsätzlich erstmal nicht, aus welchem Grund sich Personen versammeln wollen.


Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine kommerzielle , gewinnorientierte Sportveranstaltung vom Artiel 8 gedeckt wird und auch nur in die Nähe des Gedankes vom Artikel 8 kommt. Soweit ich Artikel 8 verstehe, geht es hier v.a. um das Recht der freien Meinungsbildung unter freiem Himmel (öffentlicher Raum?). Ok, wenn die freie Meinungsbildung in dem Falle die Meinung ist, dass Schalke scheiße spielt, vielleicht zieht das ;)


< antworten >