Thema:
sehr unrein imo flat
Autor: hootie_2K
Datum:18.03.21 13:23
Antwort auf:Wenn ich so mal ins unreine denke von euph

>Das Gericht sieht bei 17.000 angekündigte Leute, bei denen man sich relativ sicher sein kann, dass die gemachten Auflagen nicht eingehalten werden, keine Extremsituation, die ein Versammlungsverbot und somit die Einschränkung der Grundrechte rechtfertigen.
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>Dann müsste ein Antrag z.B. eines Bundesligisten, das er 17.000 Leute, die sich wohl eher mehrheitlich an das gegebene Hygeniekonzpet halten würden, ins Station lassen möchte auch stattgeben. Hier werden doch auch gewisse Grundrechte eingeschränkt und trotzdem ist das Verboten.


Gehört das Besuchen eines Sportereignisses zur freien Meinungsäußerung oder das Grundrecht zur Versammlung? Ich sehe da durchaus große Unterschiede, letztendlich sind Fußballspiele private , kommerzielle Veranstaltungen. Mal losgelöst von den Missständen, die bei den entsprechenden Demos zu Tage treten. Einen Generalverdacht darf ein Gericht doch nicht einfach mal so aussprechen.


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