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Autor: | mj | ||
Datum: | 04.03.21 17:04 | ||
Antwort auf: | Re:Die Idiotie mal im Praxisbeispiel... von President Mobutu | ||
>>Dazu zählt ja auch z.B. Fußpflege. Das gibt es eine nennenswerte Schnittmenge in den medizinischen Bereich hinein, z.B. bei der Pflege offener Beine etc. > >medizinische Fußpflege war aber auch nicht vom Lockdown betroffen (zumindest in BW) Hier in Bremen auch nicht, aber halt nur mit ärztlicher Verordnung. |
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