Thema:
Re:Impfzeit = Arbeitszeit? flat
Autor: peppi
Datum:24.02.21 12:48
Antwort auf:Re:Impfzeit = Arbeitszeit? von Bomber

>Das ist wie jeder Arztbesuch zu behandeln. Möglichst außerhalb der AZ, wenns nicht anders geht ist es innerhalb mit Freistellung durch den AG.
>Das sieht übrigens das Gesetz so ;) lt. unserer Anwältin.


Bisschen einfach, oder (und ich weiß: §616 BGB)? Wenn ich die Interessen der Beschäftigten vertrete (meine Perspektive, hab ich nicht dazu geschrieben ;)), verhandele ich mit der Geschäftsführung - und stehe nachher mit einem tollen Ergebnis für die Kolleg*innen dar.

Ernsthaft: wieso nicht Impfanreize schafffen? Wenn ich die vollkommen nachvollziehbare Angst habe, dass sich zu wenig Leute impfen, vergüte ich ihnen die Zeit, die sie für die Impfung aufwenden müssen.

Das wird doch günstiger sein, als Teile des Betriebs schließen zu müssen, weil irgendwer irgendwen angesteckt hat.


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