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Autor: | Bozbar! | ||
Datum: | 22.02.21 11:01 | ||
Antwort auf: | Immobilienpreise steigen? von Maxiplus | ||
"Was für das Handy seit Jahren gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt auch für den herkömmlichen Taschenrechner klargestellt: Ihn am Steuer zu benutzen, ist nicht erlaubt. Das teilten die Karlsruher Richter mit. In dem konkreten Fall wird der Autofahrer nun ein Bußgeld zahlen müssen. Der Immobilienmakler war 2018 mit dem Taschenrechner in der Hand am Steuer erwischt worden. Er wollte die Provision für einen bevorstehenden Kundentermin berechnen (Az. 4 StR 526/19)." |
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