Thema:
Re:Wenn... flat
Autor: Phil Gates
Datum:18.02.21 09:52
Antwort auf:Re:Wenn... von MattR

>Passiert denn nichts wenn sie nicht versuchen Ihre Rechte durchzusetzen? Es gibt doch solche Situationen etwa bei Markennamen wo man gezwungen ist das zu verfolgen sonst könnte man einen Präzedenzfall für andere "Nachahmer" schaffen die man dann nicht mehr angehen kann.

Nö. Beim Urheberrecht kann man es sich aussuchen. Bei Marken ist es in der Tat so, dass es zu einer sog. "Verwässerung" kommen kann und der Markenname schlimmstenfalls zur Gattungsbezeichnung wird. Gegen diese Gefahr stemmen sich seit Jahrzehnten die Markeninhaber von Jeep für Geländewagen, Tempo für Taschentuch, O.B. für Tampons etc. Die betroffenen Unternehmen sind daher in der Tat extrem aggressiv, weil ihnen kaum was anderes übrigbleibt.

Beim Urheberrecht gibt es das nicht. Da kann man durchaus auch mal dulden, dass jemand das Urheberrecht verletzt, ohne seinen Schutz zu verlieren. Das gilt zumindest für die Rechtslage in Deutschland, aber nur um die geht es ja hier. Warner will mutmaßlich abkassieren, und das ist in dem Fall schäbig, wenn es um Ehrenamtler, Polizei usw. geht. Wenn irgendeine Lidl-Filiale den Tanz aufführt und das über die Social Media Kanäle spielt, ist das natürlich was anderes, da stecken ja kommerzielle Interessen dahinter, da würde ich auch abmahnen.


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