Thema:
Re:Februar zurückbuchen NT flat
Autor: Phil Gates
Datum:17.02.21 22:03
Antwort auf:Re:Februar zurückbuchen NT von MattR

>>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft.
>>>>>
>>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen...
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>>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts.
>>>
>>>Kann man da nicht vor Gericht gehen?
>>
>>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden.
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>>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab.
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>Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld
>
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Solche Mandanten sind die unangenehmsten. Wenn sie das Ding am Ende wie angekündigt verlieren, ist der Katzenjammer groß und der böse geldgeile Anwalt hat es verbockt.

Mich persönlich hätte so eine Klage ja außer ein paar Euro Gerichtsgebühren nichts gekostet, meine Frau und ich sind beide Anwälte. Dennoch haben wir keinen Stress gemacht und bezahlt. Denn: wenn Du zurückbuchst, kündigt die Kita (in unserem Fall privater Träger) schlimmstenfalls den Vertrag, bestenfalls ist die Stimmung mies. Und wenn Du zahlst und die Stadt verklagst, dann kommen die mit Themen wie Arbeitserleichterung bei der Verwaltung usw., weil man ja nicht kontrollieren kann, welche Kinder wann in der Notbetreuung waren usw. Die kann man nämlich durchaus auch dann in Anspruch nehmen, wenn man nicht Polizist oder Krankenschwester ist, sondern einen Arzttermin hat o.ä. Das sind Totschlagargumente, mit denen man alles rechtfertigen kann. Solche Klagen sind m.E. aussichtslos, machen nur Stress und kosten auch ne Stange Geld, wenn man nicht zufällig selbst Anwalt ist. Nönö, keine Lust.

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