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Autor: | Sebu | ||
Datum: | 17.02.21 18:40 | ||
Antwort auf: | Re:Februar zurückbuchen NT von MattR | ||
>>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft. >>>>> >>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen... >>>> >>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts. >>> >>>Kann man da nicht vor Gericht gehen? >> >>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden. >> >>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab. > >Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld > Dann lieber zu Extra3 gehen. |
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