Thema:
Re:Februar zurückbuchen NT flat
Autor: Sebu
Datum:17.02.21 18:40
Antwort auf:Re:Februar zurückbuchen NT von MattR

>>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft.
>>>>>
>>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen...
>>>>
>>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts.
>>>
>>>Kann man da nicht vor Gericht gehen?
>>
>>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden.
>>
>>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab.
>
>Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld
>

Dann lieber zu Extra3 gehen.


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