Thema:
Re:Februar zurückbuchen NT flat
Autor: MattR
Datum:17.02.21 18:18
Antwort auf:Re:Februar zurückbuchen NT von thestraightedge

>>>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft.
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>>>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen...
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>>>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts.
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>>>>Kann man da nicht vor Gericht gehen?
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>>>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden.
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>>>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab.
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>>Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld
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>Schon klar. Wird dennoch niemand übernehmen.
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>Und joa, das sind ja tlw. auch nennenswerte Summen. Auch bei mittleren Einkommen schnell mal je nach Kommune 150, 250, 300 € plus Geschwisterkind-Gebühren. Auch für höhere Einkommen sind mal 400-600 € fällig - sprich, auch hier ist die Relevanz darüber wieder gegeben. Aber ja, das ist so richtig Gutsherren-Methode, wie das Amt hier arbeitet.
>
>Wie gesagt: ich hoffe auf ein Machtwort der Landresregierung a) zu den Februar-Gebühren und b) zur Rückerstattung mit entsprechende Frist, die die Ämter einhalten müssen.


Kannst ja noch den Bürgermeister anschreiben.


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