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Autor: | MattR | ||
Datum: | 17.02.21 18:18 | ||
Antwort auf: | Re:Februar zurückbuchen NT von thestraightedge | ||
>>>>>>Naja - da gabs hier schon Kommunikation, dass das verboten ist und direkt geahndet würde. Ernsthaft. >>>>>> >>>>>>Bringt mir auch nix, wenn ich dann einen amtlichen Mahnbescheid / Zahlungsaufforderung bekomme. Das kannste ja mit einer Behörde nicht aussitzen... >>>>> >>>>>Jup. Haben wir im ersten Lockdown gemacht, bringt nichts. >>>> >>>>Kann man da nicht vor Gericht gehen? >>> >>>Viel Erfolg, eine Kreisverwaltung oder gar Landesregierung zu verklagen, weil für nicht erbrachte Leistungen weiter die Gebühren fällig gestellt werden. >>> >>>Da winkt vermutlich jede Rechtsschutzversicherung schon bei der ersten Anfrage ab. >> >>Da geht es ums Prinzip nicht ums Geld > > >Schon klar. Wird dennoch niemand übernehmen. > >Und joa, das sind ja tlw. auch nennenswerte Summen. Auch bei mittleren Einkommen schnell mal je nach Kommune 150, 250, 300 € plus Geschwisterkind-Gebühren. Auch für höhere Einkommen sind mal 400-600 € fällig - sprich, auch hier ist die Relevanz darüber wieder gegeben. Aber ja, das ist so richtig Gutsherren-Methode, wie das Amt hier arbeitet. > >Wie gesagt: ich hoffe auf ein Machtwort der Landresregierung a) zu den Februar-Gebühren und b) zur Rückerstattung mit entsprechende Frist, die die Ämter einhalten müssen. Kannst ja noch den Bürgermeister anschreiben. |
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