Thema:
Re:Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat flat
Autor: tom
Datum:09.02.21 16:18
Antwort auf:Re:Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat von Lord Chaos

>>Und mir ist klar,dass sich leider nicht alle Bundesländer da unter einen Hut bringen lassen, aber es macht mich einfach wütend,dass hier von manchen so getan wird als hätte der Richter mit seinem Urteil da die Büchse der Pandora gestern für BW geöffnet, während sie evtl in einem der x Bundesländer leben, welche diese Beschränkung gar nicht kennt.
>
>Büchse der Pandora geöffnet ist vielleicht zuviel gesagt, aber ja, ich habe auch die Befürchtung, dass damit die Diskussion um Lockerungen, für die es IMHO(!!!) noch zu früh ist, nochmal mehr an Fahrt aufgenommen hat.


Es ist ja keineswegs so,dass die Landesregierung hier nicht weiterhin Ausgangsbeschränkungen festlegen kann und darf. Das wird irgendwie gern bei dem Urteil überlesen. Und wenn man sich die Pressemitteilung zu dem Urteil durchliest, stellt man fest, dass nicht mehr alle Punkte erfüllt sind, die das IfSG für diese Beschränkung verlangt, bestehen. Die früheren Eilanträge wurde deshalb noch abgelehnt. Worauf sich auch der Anwalt des Landes wohl verlassen hat laut der Mitteilung.


>Und so sehr ich unser Rechtssystem schätze, Mcdee hat es für mich da schon auf den Punkt gebracht:
>
>Auch Richter haben nicht immer den kompletten Durchblick (aber wer will schon für sich beanspruchen den zu haben), nur sind mir die Urteile zu oft auf die unmittelbare Infektionsgefahr ausgerichtet. Das größere Ganze, nämlich den vollumfänglichen Versuch unser Gesundheitssystem zu entlasten, kommt mir da oft etwas zu kurz


Ich kann dir aus eigener Erfahrung versichern, dass das infektionsgeschehen und die damit verbundenen Gefahr sehr wohl bei den Urteilen vorm Verwaltungsgericht beachtet wird. Aber die Richter müssen eben schauen, was rechtlich wie abgesichert ist und da stand die Aufrechterhaltung dieser Beschränkung auf sehr wackeligen Beinen.
Und es ist auch kein Urteil,welches schnell mal so gefällt wird. Bei Eilanträgen gibt es ja in dem Sinne keine richtige mündliche  Verhandlung vor Gericht. Beide Seiten tragen dort nur schriftlich ihre Position vor und der Verwaltungsgerichtshof entscheidet dann aufgrund der Rechtslage und der Argumente beider Seiten. Und in diesem Fall ergab die Rechtslage und Abwägung der Tatsachen, dass die Klägerin recht hat.


< antworten >