Thema:
Re:Mit ziemlich „luftiger“ Auslegung flat
Autor: snowfalcon
Datum:25.01.21 12:32
Antwort auf:Mit ziemlich „luftiger“ Auslegung von Telemesse

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>"Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismäßigem Aufwand umsetzbar ist." Anordnung der Schweizer Regierung
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>Wie soll das überhaupt überprüft werden? Die Stadtverwaltungen kriechen hier doch aktuell schon auf dem Zahnfleisch und leisten nur noch einen Notbetrieb. Und wie soll ein Außenstehender beurteilen können ob die Einrichtung eines HO Arbeitsplatzes mit verhältnismäßigem Aufwand tatsächlich umsetzbar ist? Imo ist das ein reiner Papiertiger bei dem die Betriebe wahrscheinlich  irgendwelche seitenlange Formulare ausfüllen dürfen, die dann ungesehen in irgendwelchen Amtsordnern verstauben werden, weil ohnehin niemand dazu kommt da mal drauf zu schauen.


Bei uns ist die Umsetzung gemäss GL nicht mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar. Wir haben Einzelbüros, Branche Finanzdienstleister/Steuerberater aber wir sind zu stark abhängig von Unterlagen in Papierform. Zudem kommt dazu, dass vor allem jetzt wir die Arbeit nicht sehr fest einteilen können und auf die Bedürfnisse der Kunden flexibel reagieren müssen.


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