Thema:
Re:Flashback: Spahns Maskendebakel flat
Autor: Kilian
Datum:21.01.21 09:10
Antwort auf:Re:Flashback: Spahns Maskendebakel von thestraightedge

>Der Anwalt ist für mich eigentlich der Beleg: er allein vertritt iirc 380 Mio Euro "Klagewert" gegen das Ministerium. Das denken sich nicht Unternehmer in der ganzen Republik aus...

Natürlich nicht. Wenn sie meinen, dass sie ein berechtigtes Anliegen haben, sollen sie dies gerne anwaltlich vertreten lassen. Aber für den Nachweis, dass ihre Masken kein Sondermüll sind, sind immer noch sie selbst als Lieferanten zuständig.

>Mal eben zwischenverkaufen ist eben auch nicht. Meist gibt es ja Verträge, die Dir dann im Zweifel auf die Füße fallen.

Das stimmt, aber hier gab es ja ein Open-House-Verfahren - da sollte es eigentlich keine Schwierigkeit sein, seine Lieferung per Anwalt wieder zurückzuziehen, um sie dann woanders auf dem Markt unterzubringen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man seine Ware, auf die man nach wie vor Zugriff hat, weil man sie ja selber notfallmäßig einlagern musste (Beispiel der Unternehmerin), lieber in Lagerhallen verrotten lässt als sie in diesen Zeiten woanders zu Geld zu machen.

>Auch richtig - aber Open House als Selbstbedienungsladen, mit Fantasiepreisen? Da gibt es durchaus einen sinnvollen Mittelweg zwischen "wir habens komplett verpennt" und "liefert was ihr wollt, zu Preisen die ihr wollt!".

Das waren doch keine nach oben offenen Preise, sondern eben 4,50€ pro Maske. Angesichts der verzweifelten Lage im Frühjahr 2020 war das durchaus realistisch, zumal es immensen Druck mit einer globalen Konkurrenzsituation gab, diese Dinger zu beschaffen.


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