Thema:
Re:Hast du denn irgendwas gesagt zu ihm? flat
Autor: suicuique
Datum:20.01.21 14:18
Antwort auf:Re:Hast du denn irgendwas gesagt zu ihm? von Matt

>>Da stand auch Wort gegen Wort. Aber davor hatten auch schon andere seine Fahrweise zur Anzeige gebracht. Resultat: Gerichtsverfahren und Verurteilung.
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>Bei allem, was Bußgeldbewehrt ist, spielt Aussage gegen Aussage kaum eine Rolle. Es wird in jedem Fall ein Bußgeldbescheid ausgestellt, wenn die Anzeige nicht total hanebüchen ist. Dieser geht an die Beschuldigte Person. Diese kann dann entweder das Bußgeld leisten oder es geht vor Gericht.
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>Vor Gericht wird im allgemeinen unterstellt, dass eine Person ohne persönliche Beziehung zu der beschuldigten Person keinen Anlass hat grundlos eine Anzeige zu erstellen. Das hat im Regelfall zur Folge, dass man tatsächlich auch in einem Gerichtsverfahren, trotz Aussage gegen Aussage, unterliegt.
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>Die einzige reelle Chance einer Verurteilung zu entgehen besteht darin, den Nachweis zu führen, dass man nicht mit der beschuldigten Person übereinstimmt und beispielsweise eine andere Person das Fahrzeug geführt hat. Diese muss man als Fahrzeughalter nur benennen, wenn man mit dieser nicht in gerader Linie verwandt ist.
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>Tja, so läufts. Selbst erlebt und trotz falscher Anschuldigung wurde ich nur nach Aussage des Gerichts lediglich deswegen nicht verurteilt, da der Zeuge nicht zum Termin erschienen ist. Ich hatte damals zum Glück Videomaterial aufgezeichnet, welches belegte, dass ich vom Anzeigeersteller bedrängt wurde, dies hat der Richter nach der Verhandlung betrachtet, aber nur aus Interesse, so dass ich wohl doch freigesprochen worden wäre, auch wenn der Arsch aufgetaucht wäre. Ändert aber nichts am Prinzip. Hat man keine entlastenden Beweise, wird man häufig trotz Aussage gegen Aussage verurteilt.


Sehr interessant.
Vielen Dank für den Einblick.

Meinen Eltern haben sie seinerzeit gesagt dass es halt vor allem daran lag dass deren Anzeige nicht die einzige war.

gruß


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