Thema:
Re:Lauterbach begründet Wunsch nach Verschärfung flat
Autor: Matt
Datum:18.01.21 13:08
Antwort auf:Lauterbach begründet Wunsch nach Verschärfung von Matze

Das ist eben alles so undurchsichtig. Welche Maßnahme zeigt eine Wirkung? Welche ist übertrieben?

Mir wäre es am liebsten, man würde sich auf das konzentrieren, was einen Nutzen verspricht, welcher im Verhältnis zu den Folgen auf Grundrechtseingriffe am geringsten ist. Was könnte das sein?

-Schulschliessungen bzw. mindestens Wechselunterricht:
Die Zahlen in Baden-Württemberg sind deutlich am sinken. In einigen Landkreisen ist bereits diese Woche mit dem Unterschreiten der 50er Inzidenz zu rechnen. Gesunken sind die Zahlen erst, seitdem die Schulen geschlossen sind und Kitas im Notbetrieb. Wenn nun jeder, der eine Notbetreuung benötigt, diese angeboten bekommt, sehe ich keinen vernünftigen Grund, welcher gegen das beibehalten der Massnahme spricht, bis wir auf einer 25er Inzidenz sind.

-Schließungen im Einzelhandel und der Gastronomie:
Auch hier treffen sich Menschen. Während man sich aber beim einkaufen easy mit einer FFP2 Maske schützen kann, ist das in der Gastronomie kaum möglich. Daher wäre es sinnvoll die Gastronomie bis erreichen der 25er Inzidenz zu schließen. Den Einzelhandel sollte man aber komplett wieder öffnen, aber eben mit FFP2 Pflicht. Im gleichen Zug sollte geklärt werden, dass man auch mit Attest keinen Zutritt erhält. Wer keine Maske tragen kann, muss sich von jemandem versorgen lassen, der mit einer FFP2 Maske gehen kann, ohne tot umzufallen.

-Ausgangssperren bzw. Ausgangsbeschränkungen:
Statt einfach willkürlich den Menschen den Ausgang zu verbieten, sollte man diese Maßnahme an der Inzidenz festmachen. Bedeutet, dass wenn eine Region, sinnvollerweise Land- bzw. Stadtkreise unter 50er Inzidenz fallen, dann sollten diese Regionen geschützt werden. Menschen aus anderen Kreisen sollen entsprechend erst dann wieder in diese Landkreise dürfen, wenn sie ebenfalls aus Landkreisen mit einer Inzidenz <50 stammen und auf dem direkten Weg auch kein Landkreis mit Inzidenz>50 durchquert werden muss.

-Kontaktbeschränkungen:
Die passen imo. Nachschärfen sollte man, indem man in Landkreisen mit Inzidenz >50 das Betreten von    öffentlichen Gebäuden und Einkaufsmöglichkeiten nur alleine gestattet. Ausnahme: Eine erwachsene Person in Begleitung ihrer Kinder <14 Jahre.

-ÖPNV:
Nur alleine bzw. mit den Kindern <14 Jahre. FFP2 Pflicht.

-Schließung von Büros:
Wer bis dato keine Möglichkeit für Homeoffice geschaffen hat, dem wird eben nun drei Wochen der Laden dicht gemacht. Ausnahmen: Notariate, Rechtsanwaltskanzleien und vergleichbare Branchen, welche z.B.auf den täglichen Zugriff auf Dokumente angewiesen sind oder als systemrelevant gelten.

-Konzerte, Sportveranstaltungen, Theater usw.:
Ab einer Inzidenz <50 mit Hygienekonzept wieder aufmachen, sprich FFP2 Masken und Abstand.

-Körpernahe Dienstleistungen:
Je nach Art und Hygienekonzept gestaffelt öffnen:
Friseure, Kosmetik etc. ab Inzidenz <100 mit FFP2. Wo FFP2 nicht möglich, darf erst ab <25 wieder geöffnet werden.

Viele dieser Maßnahmen gibt es bereits. Der Rest wäre eine Mischung aus Lockerung & Verschärfung, aber eben mit einer greifbaren Regelung und vor allem der Aussicht auf Ende der Maßnahme bei klar definierten Bedingungen. Eine Strategie sozusagen.


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