Thema:
Re:Schulung wg. derzeitiger Lage verweigern ? flat
Autor: Moosmann
Datum:15.01.21 14:49
Antwort auf:Re:Schulung wg. derzeitiger Lage verweigern ? von tak

>>>Dein AG und der Anbieter verstoßen da gerade "ein wenig" gegen die beschlossenen Corona Maßnahmen in Bayern. Was da an Bußgeld im Raum steht können sie selbst googeln. Viel Spaß
>>
>>Mein Arbeitgeber bezahlt die Schulung an einer externen Firma/Anbieter. Also ist es das Problem des Anbieters. Aber danke für den Hinweis, ich frag da gleich mal nach.
>
>Ist halt die Frage ob es wirklich verboten ist. Denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Vielleicht machst du dich bei einer Teilnahme sogar schuldig?! Dann ist es plötzlich nicht nur das Problem des Anbieters.


Genau deswegen die Abklärung am Montag.


< antworten >