Thema:
ich verstehe die Aufregung nicht flat
Autor: suicuique
Datum:12.01.21 14:36
Antwort auf:Söder zur Impfpflicht- Wie kann man bloß so dumm sein? von Boabdil

Es geht hier doch um Impfpflicht für Pflegepersonal oder?

Da sehe ich eine komplett andere Diskussiongrundlage als bei einer allgemeinen Impfpflicht.

Und IMO gibt es da keineswegs Aussagen des Bundes dass eine Impfpflicht bei bestimmten Berufsgruppen vom Tisch sei.

Ich zitiere § 23a des IfSG:

Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.


In Absatz 3 werden folgende Bereiche aufgelistet:

(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:
1.Krankenhäuser,
2.Einrichtungen für ambulantes Operieren,
3.Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
4.Dialyseeinrichtungen,
5.Tageskliniken,
6.Entbindungseinrichtungen,
7.Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
8.Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
9.Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
10.Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
11.ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
12.Rettungsdienste.


gruß


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