Thema:
Re:Patchwork und Corona flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.01.21 09:58
Antwort auf:Patchwork und Corona von Jammin

Es gibt sogar eine Gerichtsentscheidung, dass der Vater trotz Corona das Kind besuchen MUSS, weil das Kind einen Anspruch darauf hat, beide Eltern zu sehen. Die Entscheidung finde ich gerade nicht, ist aber für Euch auch irrelevant, alles, was in Eurem Fall wichtig ist steht hier von ganz offizieller Seite:

[https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html]

Darüber hinaus braucht es dafür keine explizite Regelung, weil die Regelung, wenn man sie so streng auslegt, sowieso verfassungswidrig ist, Artikel 6 Grundgesetz schlägt in dem Fall das Infektionsschutzgesetz und darauf basierende Verordnungen mausetot. Die Beziehung zur Kernfamilie kann nicht eingeschränkt werden. Und Kernfamilie heißt, gerade Linie Eltern und Geschwister. Cousins, Cousinen, Tanten nicht.

Ob jetzt jeder Kontakt zur (erwachsenen) Schwester oder zum Bruder oder zu den (älteren) Eltern sein muss, ist eine andere Frage. Im Zweifel würde ich den gesunden Menschenverstand entscheiden lassen. Ich bin seit Anfang Dezember im Home Office, meine Frau in Elternzeit und die Kinder daheim. Wir haben weniger Kontakte als meine Eltern, im Grunde genommen überhaupt keine, außer die Kassiererin im Edeka. Alle zwei Wochen meine Mutter zu sehen, kann die Regierung mir nicht verbieten, auch nicht kontrollieren, und wenn sie das anders sieht, wird sie meine skrupellosen Anwaltsskills kennenlernen.

Statt sinnlose Verschärfungen zu machen, die nur gängeln, aber keinen zusätzlichen Effekt haben werden, sollen sie gefälligst mit Steuergeld eine Impfproduktion hochziehen, die ab April dann endlich genug Impfstoff produziert. Sonst überlege ich mir mal, ob eine Staatshaftungsklage nicht Aussicht auf Erfolg hat. Mandanten finden sich sicherlich genug.

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