Thema:
Re:Schwachsinn flat
Autor: Doki Nafaso
Datum:05.01.21 23:24
Antwort auf:Re:Schwachsinn von Boabdil

>>Nein das hast Du falsch verstanden. „Ein Hausstand“ darf sich mit max. einer anderen Person treffen. In wessen Haus (oder auch in der Öffentlichkeit) ist dabei total egal. Deine Schwester mit Kindern zählt natürlich als ein Hausstand und Du als die andere Person.
>>
>
>Ich beziehe mich auf das
>[https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Regeln-Das-gilt-ab-11-Januar-in-Niedersachsen,corona5540.html]
>
>Die Ausnahme für Kinder unter 14 Jahre soll nicht mehr gelten.


Und? Deine Schwester mit ihren x Kindern ist ein Haushalt, du bist eine nicht im selben Haushalt lebende Person. --> Treffen erlaubt.


< antworten >