Thema:
Re:Schwachsinn flat
Autor: McDee
Datum:05.01.21 23:13
Antwort auf:Re:Schwachsinn von hootie_2K

>>>Wenn ich das richtig verstehe, dann dürfte meine Schwester mit ihren zwei 3 Jahre alten Kinder nicht in meine Wohnung und mich besuchen, aber umgekehrt dürfte ich zu Ihnen fahren?
>>
>>Nein das hast Du falsch verstanden. „Ein Hausstand“ darf sich mit max. einer anderen Person treffen. In wessen Haus (oder auch in der Öffentlichkeit) ist dabei total egal. Deine Schwester mit Kindern zählt natürlich als ein Hausstand und Du als die andere Person.
>>
>Aber das hat er doch dargestellt. Und das ist doch ein bisschen Banane. Er darf hin fahren, es treffen sich vier Personen da er als eine Person dazu kommt. Umgekehrt ist das nicht zulässig obwohl sich die gleichen vier Personen treffen. Oder habe ich jetzt was falsch verstanden?


Du hast 1:1 seine Fehlinterpretation wiedeeholt und meine eichtigstellung nicht verstanden.

Ein „Hausstand“ bezeichnet nicht eine Ort sondern eine Gruppe von Leuten die zusammen in einer Wohnung leben. Typischerweise eine Familie.

Und eine solche Gruppe darf aoch ab 11.01. (wie übrigens im Lockdown im März exakt genauso) nurnoch mit einer einzigen weiteren Person gleichzeitig treffen. WO die sich treffen ist völlig egal.

mcdee


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